Der Jahresabschluss schließt die Buchführung eines Geschäftsjahres ab. Er ist Bestandteil der Rechnungslegung und gibt Auskunft über Geschäftsergebnis und Betriebsvermögen. Weist er erhebliche Mängel auf oder fehlt er vollständig, gilt die Buchführung als nicht ordnungsgemäß. Grundsätzliches zum Jahresabschluss findet man im Handelsgesetzbuch (HGB).
Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?
Grundsätzlich müssen alle Kaufleute und Unternehmen, die der Pflicht zur doppelten Buchführung unterliegen, am Ende eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen. Dazu zählen: